Rechtsschutz
- Rechtsschutzordnung
Rechtsschutzordnung des Landesverbandes Bayern des Deutschen Bühnenvereins
1. Der Landesverband Bayern des Deutschen Bühnenvereins kann auf Antrag seinen Unternehmermitgliedern (Theater und Orchester) Rechtsschutz gewähren.
2. Der Rechtsschutz besteht über die satzungsgemäße Rechtsberatung hinaus in der Übernahme der Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten oder eines Teils derselben.
3. Der Rechtsschutz wird auf Antrag jeweils für eine Instanz gewährt und muss für jede weitere Instanz gesondert beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung von entscheidungsrelevanten Unterlagen an die Geschäftsführung des Landesverbands Bayern zu richten.
4. Über den Rechtsschutz entscheidet eine aus fünf Personen bestehende Kommission. Die Mitglieder der Kommission werden von der Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre gewählt. Der Rechtsweg gegen eine Entscheidung der Kommission ist ausgeschlossen. Mitglied in der Rechtsschutzkommission kann nur ein aktives Mitglied im LV sein. Im Falle des Ausscheidens erfolgt die Nachwahl nur für den Rest der Wahlperiode.
5. Bei Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung leitet die Kommission den Antrag an den Bundesverband weiter.
6. Rechtsschutz darf nur gewährt werden, wenn die Rechtsverfolgung oder –verteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und wenn die Rechtssache zumindest über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung für die Mitglieder des Landesverbandes hat. In den nachfolgenden Rechtssachen wird durch den Landesverband in der Regel kein Rechtsschutz gewährt: Personalvertretungs- und Betriebsratsangelegenheiten, Streitigkeiten wegen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung von Arbeitnehmern, die nicht nach dem NV-Bühne oder dem TVK beschäftigt sind oder nicht unter den Anwendungsbereich des § 45 TV-L oder § 55 TV-ÖD fallen.
7. Die Rechtsschutzkommission entscheidet unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen mündlich oder schriftlich mit einfacher Mehrheit. Sie ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der an der Beratung teilnehmenden Mit glieder beschlussfähig. Der GF des Landesverbandes bereitet das jewei lige Verfahren vor und nimmt an den Beratungen teil.
8. Das Unternehmermitglied ist in der Beauftragung seines Rechtsbei stands frei. Bedient sich das Unternehmermitglied zur Prozessvertretung keines Anwalts, der ständig für den Deutschen Bühnenverein tätig ist, so ist es verpflichtet, von allen beiderseitigen Schriftsätzen Abschriften der Geschäftsstelle des Landesverbands zur Verfügung zu stellen, wenn es Rechtsschutz erhält.
9. Durch den Rechtsschutz sind die üblichen Anwalts- und Gerichtskos ten nach der jeweiligen Gebührenordnung ab einer Eigenbeteiligung des Mitglieds in Höhe von 300,00 Euro zu 75% abgedeckt. Reise- und Über nachtungskosten eines Anwalts werden regelmäßig in einer Höhe von bis zu EUR 200,- übernommen. Darüber hinausgehende Kosten werden nur auf Antrag erstattet.
10. Die Rechnungen über die Anwalts- und Gerichtskosten werden von den Mitgliedern selbst beglichen. Der Landesverband erstattet diese Kosten auf Antrag des Mitglieds unter Abzug von Selbstbeteiligung und prozentualer Beteiligung. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten, nachdem das Mitglied die Rechnung/den Gebührenbescheid erhalten hat, zu stellen.
11. Diese Rechtsschutzordnung tritt am 12. November 2018 in Kraft. Der Beschluss durch die Mitgliederversammlung erfolgte einstimmig. Änderungen bedürfen der Beschlussfassung durch die MV des DBV, LV Bayern.
Stand: November 2018
- Rechtsschutzkommission
Die folgenden Mitglieder der Rechtsschutzkommission sind für den Zeitraum bis 2027 gewählt:
- Frau Dr. Ricarda Jud, Bayerische Staatsoper, München
- Herr Prof. Lucius Hemmer, Nürnberger Symphoniker
- Herr Florian Lühnsdorf, Theater Hof
- Herr Christian Ruppert, Staatstheater Nürnberg
- Herr Dirk Terwey, Mainfrankentheater Würzburg
- Stellvertreter: Herr Oliver Beckmann, Münchner Kammerspiele
- Beisitzer beim Bühnenschiedsgericht München
Beisitzer Bühnenschiedsgericht ab 2024
Inka Albrecht
Gärtnerplatztheater MünchenOliver Beckmann
Münchner KammerspieleDr. Katja Funken-Hamann
Residenztheater MünchenProf. Lucius Hemmer
Nürnberger SymphonikerChristian Ruppert
Staatstheater NürnbergDirk Terwey
Mainfranken Theater Würzburg - Rechtsberatung